AGB
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software „Bauqo” (nachfolgend „Bauqo” oder „Dienst”), einer webbasierten Anwendung, mit der Handwerksbetriebe mittels Sprach- und Texteingabe KI-gestützt Entwürfe für Angebote erzeugen sowie Angebote, Rechnungen, Kunden und Projekte verwalten können.
(2) Anbieter des Dienstes ist:
Ergin Ekici, tätig unter der Geschäftsbezeichnung „Bauqo”
Silberburgstraße 140, 70176 Stuttgart
E-Mail: info@bauqo.de
(nachfolgend „Bauqo”, „wir” oder „Anbieter”)
(3) Bauqo richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er den Dienst zu gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Zwecken nutzt.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss, Registrierung
(1) Die Nutzung von Bauqo setzt eine Registrierung über die Webanwendung (bauqo.app) voraus. Mit Abschluss der Registrierung und Bestätigung dieser AGB kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und Bauqo zustande. Die Datenschutzerklärung wird dem Kunden dabei zur Information bereitgestellt; einer Bestätigung bedarf sie nicht.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen zeitnah zu aktualisieren.
(3) Zugangsdaten sind vom Kunden geheim zu halten. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die über sein Konto vorgenommen werden, sofern er den Missbrauch zu vertreten hat.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Bauqo ermöglicht die Erzeugung von Angebots- und Nachtragsentwürfen auf Basis von Sprach- und Texteingaben des Kunden unter Einsatz von KI-Technologie (einschließlich Diensten Dritter, siehe Datenschutzerklärung). Rechnungen und Gutschriften werden auf Basis der vom Kunden gepflegten bzw. aus dem jeweiligen Angebot oder Nachtrag übernommenen Daten automatisiert erstellt; Positionen, Mengen und Beträge werden dabei nicht durch KI erzeugt. Freitexte in Angeboten, Nachträgen, Rechnungen, Mahnungen, E-Mails und Dokumentvorlagen (z. B. Einleitungs-, Schluss- und Hinweistexte) kann der Kunde auf eigene Veranlassung mittels KI sprachlich überarbeiten oder übersetzen lassen.
(2) Sämtliche von Bauqo mittels KI erzeugten Ergebnisse sind unverbindliche Entwürfe und Arbeitsvorschläge. Sie stellen kein versandfertiges Angebot und keine rechtsgeschäftliche Erklärung des Kunden dar. Ein Entwurf wird erst durch die ausdrückliche Freigabe des Kunden zu einem Angebot oder Nachtrag, das bzw. den der Kunde gegenüber seinen eigenen Kunden (Endkunden) verwendet; erst mit dieser Freigabe macht sich der Kunde den Inhalt zu eigen. Bauqo wird dabei weder als Stellvertreter noch als Bote des Kunden tätig und gibt gegenüber Endkunden keine Erklärungen ab. Für mittels KI überarbeitete oder übersetzte Texte in Nachträgen, Rechnungen, Mahnungen, E-Mails und sonstigen Dokumenten gilt dies entsprechend; sie werden erst durch die Übernahme durch den Kunden Bestandteil des jeweiligen Dokuments.
(3) KI-Systeme arbeiten wahrscheinlichkeitsbasiert und liefern keine deterministischen Ergebnisse; identische oder ähnliche Eingaben können zu unterschiedlichen Entwürfen führen. Entwürfe können unvollständig, sachlich falsch, unplausibel oder frei erfunden sein, insbesondere hinsichtlich Mengen, Maßen, Einheiten, Einzel- und Gesamtpreisen, Leistungspositionen, Fristen sowie Gewährleistungs- und Haftungsangaben. Vertraglich geschuldet ist die Bereitstellung der Funktion zur Erzeugung solcher Entwürfe, nicht ein inhaltlich richtiges, vollständiges oder kalkulatorisch zutreffendes Ergebnis. Eine bestimmte inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Eignung für einen konkreten Zweck oder Kalkulationsgenauigkeit wird nicht zugesagt; eine entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie kommt nicht zustande. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Mängeln der Bereitstellung des Dienstes selbst, insbesondere wegen dessen Nichtverfügbarkeit, bleiben hiervon unberührt.
(4) Soweit Bauqo Eingaben aus anderen Sprachen in die Arbeitssprache des Kunden überträgt oder Texte auf Veranlassung des Kunden in eine andere Sprache übersetzt, gilt Absatz 3 entsprechend. Übersetzungen können den Bedeutungsgehalt, Fachbegriffe sowie Mengen- und Maßangaben unzutreffend wiedergeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Entwurf in Zweifelsfällen gegen den jeweils hinterlegten Originaltext zu prüfen.
(5) Bauqo erbringt keine Rechts-, Steuer-, Bau- oder sonstige Fachberatung und schuldet keine Prüfung, ob Entwürfe, Angebote, Nachträge, Rechnungen oder Gutschriften den für den Kunden geltenden gesetzlichen, steuerlichen, berufs- oder gewerberechtlichen Anforderungen entsprechen. Dies gilt insbesondere für die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben (§ 14 UStG), für die Anforderungen an elektronische Rechnungen sowie für die kalkulatorische Angemessenheit von Preisen. Bauqo prüft insbesondere nicht, ob ein Nachtrag mit dem Endkunden wirksam vereinbart wurde, ob eine Zusatzleistung vergütungspflichtig ist oder ob ein Nachtrag mit dem zugrunde liegenden Vertrag, insbesondere einem Bauvertrag, vereinbar ist.
(6) Der jeweilige Funktionsumfang ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf bauqo.de sowie dem vom Kunden gewählten Tarif.
(7) Wir sind berechtigt, den Dienst technisch weiterzuentwickeln, sofern hierdurch der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird. Dies umfasst insbesondere das Recht, die für KI-Funktionen eingesetzten Modelle und Drittanbieter zu wechseln, zu aktualisieren oder zu ersetzen. Hierdurch kann sich die Art und Ausgestaltung der erzeugten Entwürfe verändern; ein Anspruch auf ein bestimmtes Modell, einen bestimmten Anbieter oder auf unveränderte Ergebnisse besteht nicht.
§ 4 Kostenlose Testphase
(1) Neuen Kunden wird eine kostenlose Testphase von zwei (2) Monaten ab Registrierung eingeräumt.
(2) Die Testphase endet nach Ablauf der zwei Monate automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Kunde erhält hierdurch keinen automatischen Zugang zu einem kostenpflichtigen Abonnement. Möchte der Kunde Bauqo über die Testphase hinaus nutzen, muss er aktiv ein kostenpflichtiges Abonnement gemäß § 5 abschließen.
(3) Erfolgt kein aktiver Wechsel in ein kostenpflichtiges Abonnement, wird der Zugang zum Dienst nach Ablauf der Testphase gesperrt. Für die Behandlung der während der Testphase erstellten Daten gilt § 9.
(4) Ein Anspruch auf Verlängerung der Testphase oder auf mehrfache Inanspruchnahme der Testphase besteht nicht. Wir behalten uns vor, Dauer und Umfang der Testphase für zukünftige Neukunden zu ändern.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses bzw. der jeweiligen Abrechnungsperiode auf bauqo.de veröffentlichte, aktuelle Preisliste. Diese weist insbesondere die Grundgebühr für den im jeweiligen Tarif inkludierten Nutzer sowie die Gebühr für jeden zusätzlich gebuchten Nutzer aus.
(2) Bucht der Kunde über die im Tarif inkludierte Anzahl hinaus weitere Nutzer hinzu, wird hierfür die in der aktuellen Preisliste ausgewiesene zusätzliche monatliche Gebühr pro weiterem Nutzer fällig. Die Berechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Buchung, gegebenenfalls anteilig für die verbleibende laufende Abrechnungsperiode, und läuft anschließend entsprechend dem gewählten Abonnement (Monats- oder Jahresabonnement) regulär weiter.
(3) Wir sind berechtigt, die Preise für sämtliche Tarife und Leistungsbestandteile – einschließlich der Grundgebühr, etwaiger vergünstigter Einführungs- bzw. Early-Access-Preise sowie der Gebühr für zusätzliche Nutzer – mit Wirkung auch für bereits bestehende Verträge anzupassen. Ein Anspruch auf dauerhafte Beibehaltung eines einmal vereinbarten Preises, insbesondere eines Early-Access- oder sonstigen Einführungspreises, besteht nicht; eine „Lifetime”-Preisgarantie wird nicht gewährt.
(4) Eine Preisanpassung nach Absatz 3 kann insbesondere aufgrund der Entwicklung eigener Kosten, der Kosten für Hosting-, KI-, API- oder sonstige Drittanbieterdienste, aufgrund geänderter gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen sowie aufgrund wesentlicher Weiterentwicklungen oder Erweiterungen des Funktionsumfangs von Bauqo oder der allgemeinen Marktpreisentwicklung erfolgen. Ergeben sich hieraus relevante Kostensenkungen, werden diese bei der Preisanpassung angemessen berücksichtigt.
(5) Preisanpassungen werden dem Kunden mit einer Vorlauffrist von mindestens 30 Tagen in Textform (z. B. per E-Mail) angekündigt und werden frühestens zu Beginn der nächsten, nach Ablauf dieser Frist beginnenden Vertrags- bzw. Abrechnungsperiode wirksam.
(6) Erhöht sich hierdurch der vom Kunden zu zahlende Preis, steht dem Kunden zusätzlich zu seinem ordentlichen Kündigungsrecht nach § 6 ein Sonderkündigungsrecht zu dem Zeitpunkt zu, zu dem die Preiserhöhung wirksam würde. Macht der Kunde hiervon bis zu diesem Zeitpunkt in Textform Gebrauch, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt zu den bis dahin geltenden Preisen. Andernfalls gilt der Vertrag zu den angepassten Preisen fort.
(7) Sofern nicht anders vereinbart, werden Entgelte für ein Monatsabonnement monatlich im Voraus und Entgelte für ein Jahresabonnement jährlich im Voraus fällig und per SEPA-Lastschrift/Kreditkarte (oder individuell vereinbarter Zahlungsart) eingezogen.
(8) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, den Zugang zum Dienst nach vorheriger Ankündigung einzuschränken oder auszusetzen, bis der ausstehende Betrag beglichen ist.
§ 6 Laufzeit, Kündigung
(1) Der Kunde kann zwischen einem monatlichen und einem jährlichen Abrechnungszeitraum (Monats- bzw. Jahresabonnement) wählen.
(2) Ein Monatsabonnement wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist für beide Parteien monatlich kündbar, jeweils zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode.
(3) Ein Jahresabonnement hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Vertragsbeginn bzw. ab Wechsel in das Jahresabonnement. Es verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail oder Kündigungsfunktion innerhalb der Webanwendung).
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt; das Sonderkündigungsrecht des Kunden bei Preiserhöhungen nach § 5 Abs. 6 bleibt hiervon ebenfalls unberührt.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, jeden von Bauqo erzeugten Entwurf, jeden mittels KI überarbeiteten oder übersetzten Text sowie jedes daraus erstellte Angebot, jeden Nachtrag, jede Rechnung, jede Gutschrift, jede Mahnung, jede E-Mail und jedes sonstige Dokument vor jeder Verwendung vollständig, inhaltlich, fachlich und rechnerisch zu prüfen und erforderliche Korrekturen vorzunehmen. Als Verwendung gilt insbesondere der Versand, die Übergabe, die Vorlage sowie jede sonstige Weitergabe an Dritte und die Verwendung als Kalkulations-, Abrechnungs- oder Nachtragsgrundlage. Zu prüfen sind insbesondere Mengen, Maße und Einheiten, Einzel- und Gesamtpreise, Leistungsbeschreibungen und Leistungsumfänge, Fristen, Gültigkeits- und Zahlungsbedingungen sowie Gewährleistungs- und Haftungsangaben. Der ungeprüfte Versand oder die ungeprüfte sonstige Verwendung ist untersagt.
(2) Bauqo stellt ein technisches Hilfsmittel zur Entwurfserstellung zur Verfügung; die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der eingegebenen und der erzeugten Inhalte liegt in der Verantwortung des Kunden. Die Prüfung nach Absatz 1 ist durch eine fachkundige Person vorzunehmen; den Freigabeprozess in seinem Betrieb organisiert der Kunde eigenverantwortlich.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm eingerichteten weiteren Nutzer die Pflichten nach den Absätzen 1 und 2 kennen und einhalten. Handlungen dieser Nutzer stehen Handlungen des Kunden gleich.
(4) Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Daten, die er in Bauqo eingibt, insbesondere für die Einholung erforderlicher Einwilligungen zur Verarbeitung von Daten seiner eigenen Kunden (Endkunden) im Rahmen des zwischen Bauqo und dem Kunden bestehenden Auftragsverarbeitungsvertrags.
(5) Der Kunde darf Bauqo nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen und ist verpflichtet, die für ihn geltenden berufs- und gewerberechtlichen Vorschriften (z. B. VOB, Handwerksordnung) eigenverantwortlich einzuhalten. Soweit den Kunden gegenüber seinen Endkunden Hinweis- oder Transparenzpflichten im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI treffen, erfüllt er diese eigenverantwortlich.
§ 8 Verfügbarkeit
Wir bemühen uns um eine Verfügbarkeit des Dienstes von durchschnittlich 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Dienst aufgrund von Umständen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter wie Hosting- oder KI-Dienstleister) oder aufgrund angekündigter Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht.
§ 9 Rechte an erstellten Inhalten, Daten nach Vertragsende
(1) Alle mittels Bauqo durch den Kunden erstellten Angebote, Nachträge, Rechnungen, Gutschriften und sonstigen Dokumente stehen inhaltlich und rechtlich dem Kunden zu. Bauqo erhebt keine eigenen Nutzungs- oder Verwertungsrechte an diesen Inhalten und nutzt sie ausschließlich zur technischen Bereitstellung des Dienstes.
(2) Nach Wirksamwerden der Vertragsbeendigung (insbesondere Ablauf der Testphase ohne Umwandlung in ein Abonnement, Kündigung oder Beendigung nach § 13) erhält der Kunde für weitere 30 Tage (Exportfrist) ausschließlich Zugriff auf die Exportfunktionen. Eine produktive Nutzung oder Erstellung neuer Inhalte ist während dieses Zeitraums nicht möglich. Nach Ablauf der Exportfrist werden die Daten des Kunden entsprechend den vertraglichen und datenschutzrechtlichen Regelungen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(3) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Daten innerhalb der Exportfrist zu exportieren oder zu sichern.
(4) Für die gesetzeskonforme, insbesondere den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 257 HGB, § 147 AO) entsprechende Speicherung und Archivierung von Rechnungen und Gutschriften ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Bauqo stellt hierfür lediglich die technische Infrastruktur im Rahmen der Vertragslaufzeit sowie der in Absatz 2 genannten Exportfrist zur Verfügung und übernimmt keine eigene Aufbewahrungspflicht.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung von Bauqo richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung (abrufbar unter https://bauqo.de/datenschutz bzw. https://bauqo.app/datenschutz). Soweit der Kunde personenbezogene Daten seiner eigenen Kunden (Endkunden) über Bauqo verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 11 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist im Übrigen ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, sofern nicht Absatz 1 einschlägig ist.
(5) Soweit die Haftung von Bauqo beschränkt ist, ist sie der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Schadensfalls an Bauqo gezahlte Vergütung begrenzt.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.
(7) Bauqo haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde seinen Prüf- und Freigabepflichten gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, sowie für Schäden aus dem Inhalt eines vom Kunden freigegebenen Entwurfs, Angebots, einer Rechnung, einer Mahnung, einer E-Mail oder eines sonstigen vom Kunden übernommenen Textes. Dies gilt insbesondere für Fehlkalkulationen, zu niedrig angesetzte Preise oder Mengen, nicht erfasste Leistungen sowie für Bindungen des Kunden gegenüber seinen Endkunden. Absatz 1 bleibt unberührt.
§ 12 Freistellung
Der Kunde stellt Bauqo von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere seiner eigenen Endkunden) frei, die auf einer unzutreffenden Dateneingabe des Kunden, einem Verstoß gegen § 7 dieser AGB oder einer rechtswidrigen Nutzung des Dienstes durch den Kunden beruhen. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 13 Änderungen dieser AGB
(1) Wir können diese AGB mit Wirkung für zukünftige Vertragsperioden ändern. Die geänderte Fassung wird dem Kunden in der Webanwendung angezeigt.
(2) Die geänderten AGB gelten nur, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt, insbesondere durch Bestätigung in der Webanwendung. Schweigen, bloßer Zeitablauf oder die weitere Nutzung des Dienstes gelten nicht als Zustimmung.
(3) Solange der Kunde der geänderten Fassung nicht zugestimmt hat, wird der Vertrag auf Grundlage der bisherigen AGB fortgeführt. Hat der Kunde bis zum Beginn der Vertragsperiode, ab der die geänderte Fassung gelten soll, nicht entschieden, ruht die Nutzung des Dienstes ab diesem Zeitpunkt, bis er der geänderten Fassung zustimmt oder sie ablehnt; die geänderte Fassung wird ihm hierzu bei der Anmeldung vorgelegt. Lehnt der Kunde die geänderte Fassung ab, endet der Vertrag mit Ablauf der zum Zeitpunkt der Ablehnung laufenden Vertragsperiode, ohne sich erneut zu verlängern; bis dahin kann er den Dienst zu den bisherigen Bedingungen nutzen. Ein Recht zur vorzeitigen Beendigung der laufenden Vertragsperiode oder auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte entsteht dadurch nicht. Bis zum Vertragsende kann der Kunde der geänderten Fassung weiterhin zustimmen.
(4) Änderungen, die ausschließlich redaktioneller Natur sind, bestehende Regelungen klarstellen oder aufgrund zwingender gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben erforderlich werden, können nach vorheriger Information des Kunden auch während einer laufenden Vertragsperiode vorgenommen werden, sofern sie den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.
(5) Muss eine wesentliche, für den Kunden nachteilige Änderung ausnahmsweise bereits während der laufenden Vertragsperiode wirksam werden, wird der Kunde hierauf ausdrücklich hingewiesen und um Zustimmung gebeten. In diesem Fall kann er den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt außerordentlich kündigen. Stimmt der Kunde bis zum Inkrafttreten weder zu noch kündigt er, endet der Vertrag ebenfalls zu diesem Zeitpunkt. Im Voraus gezahlte Entgelte, die auf Zeiträume nach diesem Vertragsende entfallen, erstatten wir in den Fällen dieses Absatzes anteilig.
(6) Für Preisanpassungen gilt vorrangig § 5; dieser § 13 findet auf Preisanpassungen keine Anwendung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Stuttgart.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: September 2026